allein mit dem/der Strafenden an einem erregenden Ort, wie z. B. Folterkeller, Dachboden usw.31 %
in deiner Wohnung, sodass die Nachbarn die Bestrafung akustisch mitbekommen7 %
im Freien an einem Ort, wo die Gefahr des Entdecktwerdens durch Fremde besteht26 %
im Freien, in der Nähe einer Bahnlinie, Straße usw. wo man Zuschauer hat, die vorbeifahren7 %
an einem öffentlichen Ort mit Publikum, z. B. an einem Pranger (Laternenpfahl) oder einem Zaun angebunden29 %
58 Stimmen